Es soll hierzulande, konkret meinen wir mit hier die Schweiz, eine recht verbreitete Sitte sein, zu glauben man könnte mehr oder weniger ohne Rechtsgrundlage jegliche Glaubenspraxis am Arbeitsplatz verbieten. Nicht an jedem Arbeitsplatz soll es verboten sein, aber zumindest dort, wo die Unternehmensführung aufgrund der eigenen Gottlosigkeit auf den Gott der Bibel oder auch auf andere Götter glaubt verzichten zu können. Wobei, hier müsste man schon fast anmerken, nicht alle Götter sind in solchen Unternehmen verpönt, zumindest der relativ ohnmächtige Gott des Geldes steht auch in den genannten Ohne-Götter-Unternehmen hoch im Kurs und ihm wird nach allen Regeln der Kunst gehuldigt. Doch dieser Gott soll bei den folgenden Gedanken mit keinem weiteren Wort gewürdigt werden, sondern dem Gott der Bibel wollen wir hier Raum geben und ihm die Stange halten, wenn auch gegenwärtig viele Glauben dieser Gott wäre der Ohnmächtige und nicht jener des Geldes. Wir dürfen davon ausgehen, der Gott der Bibel, der Allmächtige, wird die kapitalistische Menschheit dereinst bezüglich Macht und Ohnmacht noch auf den richtigen Pfad leiten indem er, wie in der Offenbarung bereits verheissen, den Gott des Geldes vom Thron stossen und unsere kapitalistische Weltordnung richten wird. Aber auch das soll jetzt gerade nicht das Thema sein. Wir wollen uns viel mehr fragen, ob wir uns als Gläubige tatsächlich einem Verbot unserer Glaubenspraxis beugen müssten oder ob nicht gar das Gegenteil der Fall sein sollte?
Bild: Wie man am Arbeitsplatz Gott und sein Wort entsorgt
Die juristische Grundlage
Aus biblischer Sicht scheint der Fall recht klar zu liegen, das werden wir im Folgenden noch sehen, doch wie steht es eigentlich um die Rechtsgrundlage eines Verbotes von Religionen am Arbeitsplatz in der Schweiz aus juristischer Sicht? Geben unsere Verfassung und unsere Gesetze den Religionsverbietern aus der Wirtschaft Recht oder würden diese jenen das Recht nicht weit eher absprechen? Man kann hier wohl schon vorwegnehmen, wenn es überhaupt Gesetze zu einem Religionsverbot am Arbeitsplatz geben sollte, so wären diese aus Sicht des normal denkenden Bürgers in jedem Falle verfassungswidrig. Warum? Ganze einfach, weil unsere Bundesverfassung dem Bürger Rechte einräumt, welche in krassem Widerspruch zu solcherlei Verbot stehen. Zum einen garantiert sie, wenn auch nur sehr dünn und knapp in einem einzigen Artikel und der liesse sich ja leicht streich, was bis dato jedoch nicht geschehen ist, die Religionsfreiheit und im Weiteren garantiert sie die freie Meinungsäusserung, was letztlich jedem Missionsverbot in die Quere kommt. Es sei hier noch vertiefend angemerkt, dass das Religionsverbot an Arbeitsplätzen häufig und gerne auch Missionsverbot genannt wird. Man will implizieren, glauben dürfte man ja schon noch an irgendetwas, aber man soll sich bitteschön nur ja nie dazu äussern. Für den Gläubigen macht dieser feine Unterschied in der Verbotsdefinition jedoch überhaupt keinen, denn zum Glauben gehört auch immer freimütiges Bekenntnis und daher endet ein Missionsverbot letztlich im Verbot der Ausübung des eigenen Glaubens.
Nun, was sagt uns die Verfassung konkret zu diesen beiden genannten Punkten? Vielleicht sollten wir hier noch vor der Nennung der beiden konkreten Artikel zur Glaubens- und Meinungsfreiheit flüchtig die Einleitung unserer Verfassung anschauen, die sogenannte Präambel unserer Vorväter. Wir wissen natürlich nur zu gut, dass der gottlose Teil in Volk und Ständen diese Präambel längst zum Teufel wünscht, doch zu deren Leidwesen ist hier zu bekunden, bis jetzt steht sie noch immer in unserer Verfassung und daher sollte man eigentlich die ganze Verfassung im Sinne dieser Präambel lesen. Bei der Gelegenheit darf hier durchaus angemerkt werden, Volk und Stände tun sich keinen Gefallen, wenn sie den Gott der Bibel zum Teufel schicken und der verschmähte Gott im Austausch für sich selbst den Teufel zurückschickt und diesem die Nation Preis gibt. Aber auch das soll hier wiederum nicht das Thema sein, flüchtig erwähnen darf man diesen Sachverhalt jedoch schon im Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema.
Die Präambel der Schweizer Verfassung gibt sich vom Wortlaut her folgendermassen:
„Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung: …….“
Nun, jeder weise Bürger muss hierbei schon einmal anmerken, man kann Gott nicht aus allen Institutionen und Unternehmen fortjagen, wenn man ihn in der dem Land dereinst einmal gegebenen Verfassung ehrenvoll an aller erster Stelle erwähnt. Und es sei hier klar auf den Punkt gebracht, mit einem Religionsverbot am Arbeitsplatz, wirft man Gott aus dem Haus auch wenn man glaubt, man könnte hier eine durchtriebene und zwiespältige Sichtweise pflegen die da lautet: „Nur weil es verboten ist von Gott zu reden, muss der ja nicht unbedingt das Haus verlassen, der kann doch auch gerne im Verborgenen wirken.“ Vielleicht gibt es ja solche Götter, der Satan dürfte hierbei wohl mit Freuden mitspielen, der operiert gerne unsichtbar im Finstern, doch der Gott der Bibel steht für das Licht und die Sichtbarkeit. Dieser Gott wirkt ganz sicher nicht im Heimlichen oder war denn Christus, sein Abgesandter, unsichtbar und unhörbar? Es sei hier in aller Deutlichkeit gesagt, es gibt kein heimliches Wirken Gottes. Entweder man lädt ihn für jeden sichtbar ein und lässt ihn auch für jeden sichtbar handeln oder aber man verzichtet auf seine Dienste und er wird sich entsprechend höflich zurückziehen.
Schön, so weit so gut, doch wir wissen noch immer nicht, was die Verfassung zur Glaubens- und Meinungsfreiheit sagt, doch diesen Missstand können wir leicht beheben:
Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
(1) Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
(2) Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
(3) Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
(4) Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
(1) Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
(2) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
(3) Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Man kann doch durchaus guten Gewissens sagen, es dürfte kaum dem Geist der Artikel 15 und 16 unserer Verfassung entsprechen, in Unternehmen oder staatlichen Institutionen jegliche Glaubenspraxis zu verbieten, denn zum einen darf gemäss Verfassung jeder glauben, was er will und zum anderen darf er jederzeit seine Meinung dazu kundtun und zwar ohne räumliche Beschränkung oder wäre diese aus den genannten Artikeln allenfalls abzuleiten? Steht in diesen Artikeln, dass das Bekennen des Glaubens (Art 15. (2)) und die freie Meinungsäusserung (Art. 16(2)) sich zu beschränken haben auf das eigene Wohnzimmer und man an allen anderen Orten sich mit der freien Meinung gerne zurückhalten dürfe, ganz gemäss den jeweils örtlich gegebenen Vorschriften und Verboten? Davon können wir, so viel kann man durchaus sagen, in der Bundesverfassung nichts finden. Solcherlei Verbot müsste demnach in Gesetzeswerken ausserhalb der Verfassung geregelt werden und würde damit, so müsste es der vernunftbegabte Bürger sehen, dem Kern der Verfassung durchaus widersprechen. Entweder man hat das Recht, sich eine freie Meinung zu bilden und diese auch ungehindert zu äussern oder aber wir haben Chinesische oder Russische Verhältnisse und man landet vielleicht gar früher oder später für gewisse Aussagen in Umerziehungslagern zur Besserung der für die Regierung missliebigen Denkweise. Wenn man letzteren Weg gehen will, so sollte man jedoch auch die Verfassung entsprechend umschreiben und da dies noch nicht geschehen ist, hat der freie Schweizer jederzeit und an jedem Ort das Recht sich zu seinem Glauben frei zu äussern.
Der spitzfindige Religionsverächter findet freilich einen Weg, das Verbot des Auslebens einer Glaubenspraxis am Arbeitsplatz sogar aus der Bundesverfassung abzuleiten. Dies tut er unter dem Titel der „negativen Religionsfreiheit“, welche besagt niemand dürfe dazu gezwungen werden ein bestimmtes Glaubensbekenntnis anzunehmen (Art.15 (4)). Doch sei dieser Ansatz hier einmal kurz durchgedacht: Kann es sein, dass ein Glaubensbekenntnis irgendwelcher Art irgendjemanden dazu zwingt einen bestimmten Glauben anzunehmen? Ja muss ich denn Muslim oder Christ werden, weil irgendeiner in meinem Unternehmen einen Koran- oder Bibelvers zitiert oder ein religiöses Symbol aufhängt? Wo genau wäre da eigentlich der Zwang? Bleibt nicht jeder frei zu denken, wie es ihm beliebt, unabhängig davon was andere erzählen oder zur Schau stellen? Absatz vier im Artikel 15 der Bundesverfassung wäre erst dann verletzt, wenn eine Firma oder staatliche Institution einen bestimmten Glauben sozusagen zur „Staatsreligion“ erklärt, zum obligatorischen firmeninternen Glaubensbekenntnis. Solange dies nicht der Fall ist, kann jeder in Glaubensfragen tun und lassen, wie es ihm eben gerade gefällt und damit wäre klar, dass der genannte Artikel nicht verletzt wird.
Vor allem staatliche Akteure in der Arbeitswelt berufen sich gerne auf die laizistische Ausrichtung des Staates und der Staatsbetriebe als Grundlage für ihr Religionsverbot am Arbeitsplatz. Der Laizismus ist gemäss Wikipedia ein religionsverfassungsrechtliches Modell, dem das Prinzip strenger Trennung zwischen Religion und Staat zugrunde liegt. Etwas laienhaft ausgedrückt soll gemäss dem Laizismus Religion reine Privatsache sein und keine staatliche oder öffentliche Funktion haben. Nur wo genau liegt hier das konkrete Verbot der persönlichen Ausübung eines Glaubens am Arbeitsplatz begründet? Ja wird den der Gläubige am Arbeitsplatz sozusagen zur Kirche im Staat, wenn er sich zu seinem persönlichen Glauben äussert? Hat der Gläubige denn in seiner Organisation eine staatliche oder öffentliche Funktion, wenn er sich „privat“ oder persönlich zu seinem Glauben äussert oder ist er eben nur in rein privater Mission unterwegs und es ist für jedermann klar erkennbar, dass seine Äusserungen nichts mit der Ausrichtung der Organisation zu tun haben? Es liegt wohl förmlich auf der Hand, dass man aus dem leider gerne gerühmten Laizismus des Staates nicht ein Verbot privater Meinungsäusserung am Arbeitsplatz eines staatlichen Akteurs zum Glauben ableiten kann. Also auch hier Fehlanzeige bezüglich einer soliden Rechtsgrundlage eines Religionsverbotes am Arbeitsplatz. Der freie Bürger kann mit Fug und Recht auch ein Freier genannt werden am Arbeitsplatz solange er nicht offizielle als Lebeigener oder Sklave des Unternehmens geführt wird. Dem Leibeigenen darf man wohl so einiges verbieten, nicht jedoch dem Freien der ganz gemäss der Präambel der Bundesverfassung nach dem Motto lebt: „Gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht.“
Woher also nehmen Unternehmen die Dreistigkeit, einem Freien seine Glaubenspraxis am Arbeitsplatz zu verbieten? Aus der Bundesverfassung kann man deren Ansinnen auf jeden Fall schon einmal nicht ableiten, die Zürcher Kantonsverfassung reicht solcherlei Untugend die Hand genauso wenig und vermutlich gilt Gleiches auch für alle anderen Kantonsverfassungen. Es sei hier vergeben, dass sich der Autor der hier zu lesenden Zeilen nicht die Mühe macht, alle Kantonsverfassungen auf den fraglichen Sachverhalt zu prüfen. Dies dürfen aus seiner Sicht gerne die betroffenen Unternehmen sich vornehmen, wenn sie dann schon glauben wollen, sie hätten für ihre Haltung eine Rechtsgrundlage.
Nun, wir gehen davon aus, dass unsere Verfassungswerke zum Religionsverbot am Arbeitsplatz nicht wirklich etwas hergeben, doch könnte es allenfalls sein, dass irgendwelche anderweitige Gesetzeswerke ein konkretes Verbot religiöser Praktiken am Arbeitsplatz namhaft stützen könnten? Gemäss humanrights.ch, dort findet man Artikel wie „Religion bei der Arbeit“ oder „Religion in der Schule“ oder „Die Religionsfreiheit“, muss man durchaus daran zweifeln. Wer eine andere Sicht zur Sachlage entwickeln möchte, darf sich ja gerne die Mühe machen alle Schweizer Gesetzeswerke zu durchforsten und wenn er dereinst einen glasklaren Gesetzesartikel zum Glaubensverbot am Arbeitsplatz finden sollte, sich den kritischen Einwand anhören, dass dieser ja wohl verfassungswidrig sein müsste.
Damit für den Liebhaber von Gesetzeswerken ein Beispiel geben sei, wollen wir hier einen konkreten Fall flüchtig anschauen. Die laizistischen Schulen des Kantons Zürich glauben, ein Religionsverbot am Arbeitsplatz wäre durchaus mit ihren Gesetzen vereinbar. Doch leider hat der aufmerksame Betrachter seine liebe Mühe, aus dem Volksschulgesetz (VSG) 412.100 und dem Zürcher Bildungsgesetz 410.1 ein konkretes Verbot ausgeübter Glaubenspraxis am Arbeitsplatz abzuleiten. Einen dazu stimmigen konkreten oder scharfen Artikel findet man diesbezüglich in beiden Werken nicht. Schlimmer noch im ersten Teil zu den Grundlagen des VSG heisst es unter Artikel (2):
„Die Volksschule erzieht zu einem Verhalten, das sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert. Dabei wahrt sie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und nimmt auf Minderheiten Rücksicht. Sie fördert Mädchen und Knaben gleichermassen.“
Man will also an diesen Schulen zu christlichen Werten erziehen, aber dies bitte ganz ohne Gott, weil denselben muss man dort als Mitarbeiter ja zu Hause lassen. Man erteilt an solchen Schulen sogar Religionsunterricht, einen ziemlich dünnen zwar, aber immerhin, doch die Mitarbeiter sollen sich, wie bei staatlichen Akteuren üblich, einem Verbot der persönlichen Religionspraxis unterwerfen. Hört sich so etwas im konkreten Fall nicht reichlich absurd an? Der wache Leser darf gerne davon ausgehen, die Sachlage wird sich auch in anderen Fällen ähnlich haarsträubend präsentieren.
Wir wagen zu behaupten, dass das Religionsverbot am Arbeitsplatz oder konkreter das Verbot praktischer Ausübung eines Glaubens in Schweizer Unternehmen keinerlei griffige Rechtsgrundlage hat und entsprechend muss der freie Schweizer auch nicht darauf eintreten. Solange er seine Arbeit ordentlich erledigt, kann er missionieren so viel er will!
Die biblische Grundlage
Für den aufrechten Christen stellt sich freilich noch eine ganz andere Frage, nämlich die nach den biblischen Gepflogenheiten im Umgang mit Verboten zur Glaubensausübung. Können oder sollen es sich die Jünger Christi leisten zu schweigen, wenn es weltliche Autorität von ihnen verlangt oder sind sie vielleicht gar weit mehr dazu aufgerufen genau das Gegenteil zu tun?
Freilich kennt der Bibelkenner die Aussagen von Paulus im Römerbrief zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, aber er wird diese in den Gesamtkontext der Bibel stellen und daher den vermeintlichen Absolutismus des Römerbriefes ziemlich gründlich hinterfragen. Paulus schreibt zum Gehorsam gegenüber Obrigkeiten folgendes: „Jedermann ordne sich den Obrigkeiten unter, die über ihn gesetzt sind; denn es gibt keine Obrigkeit, die nicht von Gott wäre; die bestehenden Obrigkeiten aber sind von Gott eingesetzt. Wer sich also gegen die Obrigkeit auflehnt, der widersetzt sich der Ordnung Gottes; die sich aber widersetzen, ziehen sich selbst die Verurteilung zu (Römer 13.1-2).“ Einfach so isoliert betrachtet schreit diese Bibelstelle sozusagen nach absolutem Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, doch der wache Christ kann dazu Widerspruch in der Bibel finden und würde diese enge Betrachtung zur Sachfrage wohl gar eine Art geistlosen Kadavergehorsam nennen, die Widerstandslosigkeit eines Toten gegenüber den Begehren einer allenfalls aus biblischer Sicht entarteten Obrigkeit. Doch sind wir denn tot? Weit gefehlt weder physisch noch geistlich sind wir tot und daher hinterfragen wir solcherlei Weisheiten. Weiter schreibt Paulus in den folgenden Versen: „Denn die Herrscher sind nicht wegen guter Werke zu fürchten, sondern wegen böser. Wenn du dich also vor der Obrigkeit nicht fürchten willst, so tue das Gute, dann wirst du Lob von ihr empfangen! Denn sie ist Gottes Dienerin, zu deinem Besten. Tust du aber Böses, so fürchte dich! Denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; Gottes Dienerin ist sie, eine Rächerin zum Zorngericht an dem, der das Böse tut. Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um des Zorngerichts, sondern auch um des Gewissens willen (Römer 13.3-5).“ Das hört sich ja alles recht schön und gut an, doch leider ergibt es nur einen Sinn bei einer Obrigkeit, welche den Gepflogenheiten Gottes dient und sich an den Werten der Bibel ausrichtet. Tut sie dies nicht, so erkläre man doch dem geneigten Leser, wie um alles in der Welt der edle Christ dann noch das Gute soll tun können, da doch die Obrigkeit das Böse verlangt? Und im biblischen Kontext muss man das Religionsverbot oder konkreter ausgesprochen das Verbot des Auslebens der Glaubenspraxis am Arbeitsplatz böse nennen, denn der liebe Gott will bekanntlich die verlorenen Seelen retten und dies geschieht nicht durch das gehorsame Schweigen am Arbeitsplatz. Mit dem Religionsverbot am Arbeitsplatz wird aus biblischer Sicht dem Guten widersprochen und das Böse gefördert und da kann der feine Christ nicht mitspielen.
Genauso haben es Petrus und Johannes schon vor rund zweitausend Jahren gesehen, als die Pharisäer vor dem Hohen Rat ihnen und den anderen Jünger Christi das Predigen im Namen Christi verbieten wollten. „Und sie (die Pharisäer) liessen sie rufen und geboten ihnen, überhaupt nicht mehr in dem Namen Jesus zu reden noch zu lehren. Aber Petrus und Johannes antworteten ihnen und sprachen: Entscheidet ihr selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott! Denn es ist uns unmöglich, nicht von dem zu reden, was wir gesehen und gehört haben (Apostelgeschichte 4.18-20)!“ Und nachdem der Hohe Rat die Jünger freigelassen hatte, versammelten sie sich unter ihresgleichen und beteten: „Und jetzt, Herr, sieh ihre Drohungen an und verleihe deinen Knechten, dein Wort mit aller Freimütigkeit zu reden, indem du deine Hand ausstreckst zur Heilung, und dass Zeichen und Wunder geschehen durch den Namen deines heiligen Knechtes Jesus! Und als sie gebetet hatten, erbebte die Stätte, wo sie versammelt waren, und sie wurden alle mit Heiligem Geist erfüllt und redeten das Wort Gottes mit Freimütigkeit (Apostelgeschichte 4.29-31).“ Nichts da von wegen Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, nein, ganz im Gegenteil sie „pfeifen“ sozusagen auf deren Gebot oder Verbot und bitten gar um die Stärkung Gottes, um zu tun, was der Obrigkeit missfällt. Wo die Jünger Christi zu einem späteren Zeitpunkt einmal mehr vor den Hohen Rat gebracht wurden, sagten Petrus und die Apostel zur Vertiefung des Sachverhaltes erneut: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apostelgeschichte 5.29).“ Daher muss unsere Formel, wenn wir den Römerbrief und die Apostelgeschichte verbinden, lauten: Seid der Obrigkeit untertan, solange es dem gesunden Glauben, den biblischen Werten nicht widerspricht, andernfalls steht das Gebot Gottes in jedem Fall höher als Menschengebot.
Nun stellt sich freilich die Frage, was denn im Zusammenhang mit dem hier behandelten Thema das Gebot Gottes an seine Knechte wäre, der Wunsch von Jesus an seine Jünger? Die Apostelgeschichte hat es eigentlich schon erklärt, man schweigt nicht, nur weil den Anderen die Botschaft nicht gefällt! Zugrunde liegen tut diesem Gedanken das Missionsgebot von Jesus: „Und er sprach zu ihnen: Geht hin in alle Welt und verkündigt das Evangelium der ganzen Schöpfung! Wer glaubt und getauft wird, der wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden (Markus 16.15-16).“ Eine harte Ansage des Menschenfreundes Jesus im Vers 16 der genannten Bibelstelle. Wenn man nun fürchten muss, dass das ganze Konzept mit Himmel und Hölle in der Bibel tatsächlich der Wahrheit entspricht, kann man dann noch schweigen? Man kann natürlich, wenn man genügend ignorant gegenüber seinen Mitmenschen ist, aber Menschenfreund und edler Christ sollte man sich dann nicht mehr nennen. Nun, der eine oder andere unter den Christen mag sich daran noch nicht sonderlich stören, denn er glaubt ja an die Barmherzigkeit Christi und demnach daran, dass auch unedle Christen dereinst ins Himmelreich eingelassen werden. Doch man sollte sich schon fragen, ob der Christus wirklich so barmherzig sein müsste, wie ihn gewisse laue Christen gerne hätten? Oder könnte es vielleicht auch sein, dass seine Gnade Grenzen hat? Oder direkter gedacht; können heimliche Christen dereinst das Himmelreich erlangen oder werden sie nicht weit eher in die Finsternis hinausgestossen? Wer sich zu den Weisen zählt, pokert nicht um seine Ewigkeit und rechnet daher lieber mit weniger Gnade als mit zu viel davon.
Eine der harten Ansagen von Jesus die hellhörig machen sollte, wäre die Folgende: „Denn wer sich meiner und meiner Worte schämt, dessen wird sich auch der Sohn des Menschen schämen, wenn er kommen wird in seiner Herrlichkeit und der des Vaters und der heiligen Engel (Lukas 9.26).“
Wer sich meiner schämt könnte man auch übersetzen mit „wer mich auf Erden nicht kennt oder verleugnet“ und dann wäre die konsequente Fortsetzung des Verses „den werde auch ich nicht kennen vor meinem Vater im Himmel“. Mit anderen Worten, derjenige der Jesus nicht kennen will auf Erden wird wohl an der Himmelspforte abgewiesen werden, weil Jesus ihn auch nicht kennt oder kennen will und er entsprechend nicht eingeladen ist zur Bürgerschaft in dessen Reich. Man frage sich nun hierbei, ob man denn auch nur ein partiell bekennender Christ sein könnte und die Aufforderung ein Zeuge für den Glauben an ihn zu sein, räumlichen Einschränkungen unterliegen darf? Frei nach dem Motto, überall dort, wo es nichts kostet bekennt man sich zum Glauben und dort wo es gefährlich werden könnte, kennt man seinen Christus nicht. Es dürfte reichlich schwer werden, eine solche Formel aus der Bibel abzuleiten, denn nirgends hat Jesus gepredigt „rette zuerst dein irdisches Leben und erst danach denke an die Ewigkeit“, ganz im Gegenteil, er empfiehlt besser das irdische Leben um des Evangeliums Willen zu verlieren statt ersteres zu retten und dabei das ewige Leben Preis zu geben. „Da sprach Jesus zu seinen Jüngern: Wenn jemand mir nachkommen will, so verleugne er sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach! Denn wer sein Leben retten will, der wird es verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, der wird es finden. Denn was hilft es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber sein Leben verliert? Oder was kann der Mensch als Lösegeld für sein Leben geben (Matthäus 16.24-26)?“ Gemeinhin wird dieser Vers so interpretiert, dass man auch schreiben könnte: „Wer sein irdisches Leben versucht zu retten, indem er seinen Glauben verleugnet, der wird dafür das ewige Leben verlieren, wer aber aufgrund seines Glaubens sein irdisches Leben verliert, der wird dafür ewiges Leben finden.“ Und wenn man dann noch berücksichtigt, was in Offenbarung 21 dem Feigling verheissen wird, so muss man schon schwer fürchten, dass es womöglich keinen einzigen heimlichen oder partiell bekennenden Christen im Himmelreich geben wird. „Die Feiglinge aber und die Ungläubigen und mit Gräueln Befleckten und Mörder und Unzüchtigen und Zauberer und Götzendiener und alle Lügner — ihr Teil wird in dem See sein, der von Feuer und Schwefel brennt; das ist der zweite Tod (Offenbarung 21.8).“
Nun, wer dennoch hoch pokern und das Licht am Arbeitspatz unter den Scheffel stellen will, dem sei dies belassen, aber er betrachte sich aufgrund einiger Aussagen in der Bibel als gewarnt. Sein Pokerspiel kann ganz gewaltig ins Auge gehen. Die Sicherheitsbedachten und wenig Spielfreudigen halten es mit der Aussage von Jesus zum Licht der Welt und lassen dieses entsprechend brennen, an jedem Ort und unabhängig davon, ob es den Anderen passt oder nicht: „Ihr seid das Licht der Welt. Es kann eine Stadt, die auf einem Berg liegt, nicht verborgen bleiben. Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter den Scheffel, sondern auf den Leuchter; so leuchtet es allen, die im Haus sind. So soll euer Licht leuchten vor den Leuten, dass sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen (Matthäus 5.14-16).“
Es sei hier noch abschliessend erwähnt, dass Gottes Licht im Haus, sprich im Unternehmen, vom Gläubigen gerne mit dessen Segen in Verbindung gebracht wird und jener sich zusammen mit Gott ausser Haus begibt, wenn man letzteren nicht im Haus haben will. Wer glaubt, auf den Segen Gottes verzichten zu können, darf den lieben Gott natürlich gerne aus seinem Haus wegschicken, wer hingegen lieber nicht auf dessen Segen verzichtet, sollte sich vielleicht die Wegweisung Gottes noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
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Bibelstellen nach Schlachter, neue revidierte Fassung 2000, wo nicht anders vermerkt.
Ralph Pfister - 1. November 2024
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Weisheiten & Bibelverse
Passend zum Weltbild dieser Arche
„Beschäftige Dich mit Deinen Problemen, solange sie noch klein sind!“
Verfasser unbekannt
„Wenn man das Ziel nicht kennt, ist kein Weg der Richtige.“
Verfasser unbekannt
„Aber ich habe wider dich, daß du deine erste Liebe verlassen hast. Bedenke nun, wovon du abgefallen bist, und tue Buße und tue die ersten Werke! Sonst komme ich über dich und werde deinen Leuchter von seiner Stelle stoßen, wenn du nicht Buße tust!“
Jesus – Offenbarung 2.4 & 5
„Und dem Engel der Gemeinde in Sardes schreibe: Das sagt der, welcher die sieben Geister Gottes und die sieben Sterne hat: Ich weiß deine Werke: du hast den Namen, daß du lebest, und bist tot. Werde wach und stärke das übrige, was sterben will; denn ich habe deine Werke nicht vollendet erfunden vor meinem Gott.“
Jesus – Offenbarung 3.1 & 2
„Ich weiß deine Werke, daß du weder kalt noch warm bist. Ach, daß du kalt oder warm wärest! So aber, weil du lau bist und weder kalt noch warm, werde ich dich ausspeien aus meinem Munde. Denn du sprichst: Ich bin reich und habe Überfluß und bedarf nichts! und weißt nicht, daß du elend und erbärmlich bist, arm, blind und bloß!“
Jesus – Offenbarung 3.15-17
Die Bibel
Das Gesetz - Die zehn Gebote
„Und Gott redete alle diese Worte und sprach: Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Knechtschaft, herausgeführt habe. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben! Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was in den Wassern, unter der Erde ist. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott, der die Schuld der Väter heimsucht an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied derer, die mich hassen, der aber Gnade erweist an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten. Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen! Denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht. Gedenke an den Sabbattag und heilige ihn! Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun; aber am siebten Tag ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun; weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der innerhalb deiner Tore lebt. Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und er ruhte am siebten Tag; darum hat der HERR den Sabbattag gesegnet und geheiligt. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, damit du lange lebst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt! Du sollst nicht töten! Du sollst nicht ehebrechen! Du sollst nicht stehlen! Du sollst kein falsches Zeugnis reden gegen deinen Nächsten! Du sollst nicht begehren das Haus deines Nächsten! Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch irgendetwas, das dein Nächster hat!“
2. Mose 20.1-17
Die Bibel
Ermutigung, Trost, Auferbauung
„Habe ich dir nicht geboten, dass du stark und mutig sein sollst? Sei unerschrocken und sei nicht verzagt; denn der HERR, dein Gott, ist mit dir überall, wo du hingehst!“
Josua 1.9
„Ich, ich bin es, der euch tröstet. Wer bist aber du, dass du dich vor dem sterblichen Menschen fürchtest, vor dem Menschenkind, das wie Gras dahingegeben wird, und dass du den HERRN vergisst, der dich gemacht hat, der den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat? Und allezeit, den ganzen Tag, fürchtest du dich vor dem Grimm des Bedrückers, wenn er sich rüstet, um zu verderben. Wo ist denn nun der Grimm des Bedrückers?“
Jesaja 51.12-13
„Und es wird geschehen: Jeder, der den Namen des HERRN anruft, wird gerettet werden; denn auf dem Berg Zion und in Jerusalem wird Errettung sein, wie der HERR verheißen hat, und bei den Übriggebliebenen, die der HERR beruft.“
Joel 3.5 (H2.32)
„Der HERR ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf grünen Auen und führt mich zu stillen Wassern. Er erquickt meine Seele; er führt mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und wenn ich auch wanderte durchs Tal des Todesschattens, so fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir; dein Stecken und dein Stab, die trösten mich. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde; du hast mein Haupt mit Öl gesalbt, mein Becher fließt über. Nur Güte und Gnade werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Haus des HERRN immerdar.“
Psalm 23
„Gar keiner wird zuschanden, der auf dich harrt; zuschanden werden, die ohne Ursache treulos handeln.“
Psalm 25.3
„Der HERR ist mein Licht und mein Heil,
vor wem sollte ich mich fürchten?
Der HERR ist meines Lebens Kraft,
vor wem sollte mir grauen?“
Psalm 27.1
„Denn sein Zorn währt einen Augenblick, seine Gnade aber lebenslang; am Abend kehrt das Weinen ein und am Morgen der Jubel.“
Psalm 30.6 (H30.5)
„Ein Wallfahrtslied. Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen: Woher kommt mir Hilfe? Meine Hilfe kommt von dem HERRN, der Himmel und Erde gemacht hat! Er wird deinen Fuß nicht wanken lassen, und der dich behütet, schläft nicht. Siehe, der Hüter Israels schläft noch schlummert nicht. Der HERR behütet dich; der HERR ist dein Schatten zu deiner rechten Hand, dass dich am Tag die Sonne nicht steche, noch der Mond bei Nacht. Der HERR behüte dich vor allem Übel, er behüte deine Seele; der HERR behüte deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit.“
Psalm 121
„Darum sage ich euch: Sorgt euch nicht um euer Leben, was ihr essen und was ihr trinken sollt, noch um euren Leib, was ihr anziehen sollt! Ist nicht das Leben mehr als die Speise und der Leib mehr als die Kleidung? Seht die Vögel des Himmels an: Sie säen nicht und ernten nicht, sie sammeln auch nicht in die Scheunen, und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel mehr wert als sie? Wer aber von euch kann durch sein Sorgen zu seiner Lebenslänge eine einzige Elle hinzusetzen? Und warum sorgt ihr euch um die Kleidung? Betrachtet die Lilien des Feldes, wie sie wachsen! Sie mühen sich nicht und spinnen nicht; ich sage euch aber, dass auch Salomo in all seiner Herrlichkeit nicht gekleidet gewesen ist wie eine von ihnen. Wenn nun Gott das Gras des Feldes, das heute steht und morgen in den Ofen geworfen wird, so kleidet, wird er das nicht viel mehr euch tun, ihr Kleingläubigen? Darum sollt ihr nicht sorgen und sagen: Was werden wir essen?, oder: Was werden wir trinken?, oder: Womit werden wir uns kleiden? Denn nach allen diesen Dingen trachten die Heiden, aber euer himmlischer Vater weiß, dass ihr das alles benötigt. Trachtet vielmehr zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch dies alles hinzugefügt werden! Darum sollt ihr euch nicht sorgen um den morgigen Tag; denn der morgige Tag wird für das Seine sorgen. Jedem Tag genügt seine eigene Plage.“
Matthäus 6.25-34
„Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen, bis er das Recht zum Sieg hinausführt. Und die Heiden werden auf seinen Namen hoffen.“
Matthäus 12.20-21
„Und ich sage euch: Bittet, so wird euch gegeben; sucht, so werdet ihr finden; klopft an, so wird euch aufgetan! Denn jeder, der bittet, empfängt; und wer sucht, der findet; und wer anklopft, dem wird aufgetan.“
Lukas 11.9-10
„Wir wissen aber, dass denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen, denen, die nach dem Vorsatz berufen sind.“
Römer 8.28
„Ich vermag alles durch den, der mich stark macht, Christus.“
Philipper 4.13
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1.Johannes 1.9
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So manch einer kennt den geflügelten Spruch: „Von allen schlechten Regierungsformen ist die Demokratie noch die Beste.“ Doch kann man es weise nennen, sich mit der Besten aller schlechten Regierungsformen zufrieden zu geben? Wie wäre es mit einer guten Regierungsform, einer mit Zukunft, mit göttlicher Weisheit und Weitsicht? Schauen wir uns doch einmal die aktuellen Zustände an und fragen uns ganz unaufgeregt, wo diese mutmasslich oder auch ....
Wir wollen hier vorerst gar nicht der Frage nachgehen, ob die Theorie von Schöpfung durch Urknall und Evolution allenfalls stimmen könnte oder nicht, sondern uns zuerst einmal nur ganz bescheiden der Frage nach der Wahrscheinlichkeit der Erklärbarkeit des Universums durch uns kleine Menschen widmen. Die Gesamtheit von Raum, Zeit, Materie und Energie im Universum nimmt gemäss heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ungeahnte Ausmasse an. So soll ....
Es kann hier gar nicht darum gehen, dieses System aufgrund weltlicher Gesichtspunkte zu erklären oder zu begutachten, nein, es soll hier viel mehr um eine geistliche Beurteilung gehen. Warum könnte oder müsste man vielleicht sogar dieses System eine Weltreligion nennen? Es wurde anderorts schon erwähnt, dass man in jedem Ismus (Kapitalismus, Sozialismus, Kommunismus, Humanismus usw.) ein letzten Endes religiöses System erkennen muss. Jede dieser Ideologien verkauft ...
Wie stellt sich Christus den Leib Christi vor und wie haben die ersten Apostel ihn gesehen? Als eine Ansammlung von Kirchen oder Gruppierungen, welche sich gegenseitig nicht selten fundamental widersprechen und gar bekämpfen oder als eine Einheit, welche im Gleichschritt mit Christus im Sinne seines Evangeliums marschiert? Wir dürfen getrost von letzterem ausgehen, denn ersteres schwächt den Leib in jedem Falle völlig unnötigerweise. Hat denn schon ....